Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verbrauchsgüterverkauf

§1 Geltung



1.1 Sämtliche Leistungen und Lieferungen durch N-tram, bzw. Herrn Wolfgang Besenhart,  erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Von ihnen abweichende Bedingungen, auch evtl. AGB´s eines Vertragspartners, haben keine Gültigkeit; Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine Geschäfts- beziehungsweise Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. 


1.2 Abweichungen oder Ergänzungen sowie Änderungen erhalten nur durch die schriftliche Bestätigung durch N-tram, bzw. Herrn Wolfgang Besenhart, Gültigkeit.



§2 Zustandekommen eines Vertrages



2.1 Die Bestellung durch den Kunden ist ein bindender Auftrag, unabhängig davon, ob dieser Auftrag schriftlich, mündlich, elektronisch (z. B. per eMail) oder auf sonstige Weise an N-tram, bzw. Herrn Wolfgang Besenhart, erteilt wird oder wurde. Das Risiko einer nicht aufklärbaren fehlerhaften Übermittlung liegt beim Kunden.


2.2 Durch einen – auf obige Weisen genannten – erteilten, zugestellten Auftrag ergeben sich keinerlei Ansprüche auf spätere Ausführung durch N-tram, bzw. Herrn Wolfgang Besenhart, (siehe auch §4 und §7).


2.3 Bei Bedarf ist es N-tram, bzw. Herrn Wolfgang Besenhart, freigestellt, eine Anzahlung in jeweils einzeln festzulegender Höhe zur Sicherung der Vorleistungen zu erheben.


2.4 Sollten bei Auflösung eines Vertrages auf Drängen des Auftraggebers Kosten für N-tram, bzw. Herrn Wolfgang Besenhart, durch bereits geleistete Vorleistungen gegenüber Dritten entstehen, so behält sich N-tram, bzw. Herrn Wolfgang Besenhart, das Recht vor, diese anteilmäßig vom Auftraggeber einzufordern.



§3 Preise


3. 1 Die angegeben Preise verstehen sich bei noch nicht lieferbaren Artikeln als Richtpreise, die der Orientierung bei Vorbestellungen dienen. Diese Preise können sich bis zur Fertigstellung und Auslieferung des Artikels noch ändern.


3.2 In Rechnung gestellte Preise richten sich nach der aktuellen Preisliste und verstehen sich freibleibend. 
3.3 Durch Lieferung / Versand entstehende Kosten werden gesondert ausgewiesen und berechnet und sind vom Auftraggeber zu entrichten.


3.4 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen der Artikel grundsätzlich enthalten. Die Mehrwertsteuer für den Versandanteil wird gesondert aufgeführt. Die Mehrwertsteuer kann und wird nur dann in Abzug gebracht werden, wenn die Lieferung nachweislich in ein Land ausgeführt wird, welches nicht der EU angehört. 


3.5 Lieferungen innerhalb der EU ohne Mehrwertsteuer sind nur bei nachweislich gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UStID) möglich.


3.6 Der Abzug von Skonto sehen unsere Geschäftsbedingungen nicht vor.



§4 Bonitätsprüfung



N-tram, bzw. Herrn Wolfgang Besenhart, behält sich das Recht vor, nach Annahme eines Auftrages die Bonität des Käufers zu prüfen. Stellt sich bei dieser – nach eigenen Unterlagen durchgeführte – Prüfung eine mangelnde Bonität heraus, ist N-tram, bzw. Herrn Wolfgang Besenhart, auch nach der Auftragsannahme berechtigt, die Ausführung des Auftrages zu verweigern, ohne das gegen N-tram, bzw. Herrn Wolfgang Besenhart, irgendwelche Ansprüche auf spätere Ersatzlieferungen etc. geltend gemacht werden können.



§5 Zahlung


5.1 Die Lieferung erfolgt in der Regel nach Zahlungseingang einer geleisteten Vorauskasse. Diese ist erst nach Zustellung einer Vorausrechnung fällig, die die Lieferbarkeit des, oder der berechneten Artikel anzeigt.

5.2 Zahlungen und Lieferungen per Nachnahme werde nur in Ausnahmefällen vorgenommen und bedürfen einer besonderen Vereinbarung


5.3 Erfolgt aus einer besonderen Vereinbarung heraus eine Lieferung per Rechnung, sind die Rechnungsbeträge sofort und ohne Abzug nach Erhalt fällig. N-tram, bzw. Herrn Wolfgang Besenhart, ist ermächtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist N-tram, bzw. Herrn Wolfgang Besenhart, berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn N-tram, bzw. Herrn Wolfgang Besenhart, über den Betrag verfügen kann. Im Falle der Zahlung per Scheck gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird, wobei der Empfänger für eine unverzügliche Einlösung Sorge trägt.


5.4 Vor vollständiger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge – einschließlich eventueller Verzugsbeträge – ist N-tram, bzw. Herrn Wolfgang Besenhart, zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Auftrag verpflichtet.


5.5 Kommt der Warenempfänger der Zahlung innerhalb einer angemessenen Frist nicht nach, wird durch N-tram, bzw. Herrn Wolfgang Besenhart, eine 1. Zahlungserinnerung gestellt, wodurch eine Mahngebühr von € 5,00 zu dem fälligen Betrag erhoben wird. N-tram, bzw. Herrn Wolfgang Besenhart, behält sich ab diesem Zeitpunkt das Recht des Zwischenverkaufs noch reservierter Artikel vor. Ein späterer Anspruch auf diese Artikel verfällt ersatzlos.


5.6 Gerät der Käufer in Verzug, so ist N-tram, bzw. Herrn Wolfgang Besenhart, berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen mit 5% Punkten über den Basiszinssatz nach §1 des Diskontsatz-Überleistungs-Gesetz vom 09. Juni 1998 zu verlangen. Kann N-tram, bzw. Herrn Wolfgang Besenhart, aus einem anderen Rechtsgrunde höhere Zinsen verlangen, so sind diese fortzuentrichten, der Nachweis eines höheren Schadens durch N-tram, bzw. Herrn Wolfgang Besenhart, ist zulässig und sodann vom Käufer zu erstatten.


5.7 Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltende gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.



§6 Eigentumsvorbehalt



Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises und/oder noch offener Zahlungen aus laufenden Verträgen Eigentum von N-tram, bzw. Herrn Wolfgang Besenhart,. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden ist N-tram, bzw. Herrn Wolfgang Besenhart, berechtigt, die zugestellte Ware zurückzufordern – die Kosten hierfür trägt der Schuldner (siehe auch § 5). In der Zurücknahme der Vorbehaltsware durch N-tram, bzw. Herrn Wolfgang Besenhart, liegt kein Rücktritt vom Vertrag.



 

§7 Lieferung und Lieferzeiten, Aufbewahrungsfristen



7.1 Liefer- und Leistungsverzögerungen, die N-tram, bzw. Herrn Wolfgang Besenhart, nicht zu verantworten hat, können auf folgenden Begebenheiten beruhen – Ersatzansprüche wie Schadensersatzansprüche können hieraus nicht abgeleitet werden:


7.1.1 Verzögerungen auf Grund höherer Gewalt, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder dessen Unterlieferanten eintreten, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung beziehungsweise Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.


7.1.2 Verzögerungen auf Grund von Feiertagen (Europa und/oder USA und Länder, die durch den Transportweg berührt werden) sowie Betriebsferien aller Art.


7.1.3 Verzögerungen auf Grund von Nichteinhalten von Lieferterminen durch Lieferanten (USA, China oder Europa) oder durch Importeure und Distributoren.


7.2 Bereits bei Auftragserteilung verfügbare Ware, im weiteren – dem Auftrag entsprechend – eingehende, vom Kunden bestellte Ware, wird maximal vier Wochen (bei Vorauskasse ab Rechnungsstellung) bei N-tram, bzw. Herrn Wolfgang Besenhart, am Lager reserviert. Sollte in diesem Zeitraum kein Verkauf dieser Ware an den Auftraggeber zustande kommen (bzw. kein Zahlungseingang nach einer Vorausrechnung), erlischt der Anspruch des Kunden auf diese Artikel und N-tram, bzw. Herrn Wolfgang Besenhart, bekommt das Recht des Zwischenverkaufs eingeräumt. Eine gesonderte Erinnerung an den Auftraggeber erfolgt nicht. Berücksichtigt werden hierbei jedoch Lieferungen, deren Gesamtwarenwert eine Auslieferung zu einem späteren Zeitpunkt sinnvoller erscheinen läßt.


7.3 Gesonderte Absprachen mit N-tram, bzw. Herrn Wolfgang Besenhart, über eine Verlängerung der Aufbewahrungsfrist sind möglich, müssen aber vor Ablauf der Frist getätigt werden und haben nur für den jeweils festgelegten Rahmen Gültigkeit. 


7.4 Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtung der Verkäufers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Käufers voraus. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.



§8 Gefahrenübergang



8.1 Die Gefahr geht auf den Kunden / Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Personen oder Institutionen (Post, Paketdienste) übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von N-tram, bzw. Herrn Wolfgang Besenhart, verlassen hat.


8.2 Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.



§9 Gewährleistung



9.1 Der Käufer ist bei Anlieferung der Ware zur sofortigen Untersuchung verpflichtet und muß offensichtliche Mängel der Ware direkt reklamieren ohne schuldhaftes Verzögern – spätestens aber nach 7 Tagen nach Erhalt der Lieferung.


9.2 Liegen durch N-tram, bzw. Herrn Wolfgang Besenhart, zu vertretende Mängel vor, so ist N-tram, bzw. Herrn Wolfgang Besenhart, zur Mängelbeseitigung verpflichtet. Ist eine Beseitigung der Mängel durch N-tram, bzw. Herrn Wolfgang Besenhart, aus technischen Gründen oder Verfügbarkeitsgründen nicht möglich, so ist der Kunde berechtigt, einen Umtausch des beanstandeten Artikel, oder eine Preiserstattung des beanstandeten Artikel zu erwirken.


9.3 Ware aus Fehlbestellungen durch den Kunden kann nicht beanstandet werden und ist somit grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen.


9.4 Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die Schadensersatzansprüche auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen oder aber der beanstandete Artikel nicht nachweislich von N-tram, bzw. Herrn Wolfgang Besenhart, erworben wurde.


9.5 Rücksendungen beanstandeter Ware werden nur nach vorheriger Absprache akzeptiert. Eventuell hierbei entstehende Kosten durch Rücksendungen werden – nach Absprache – durch N-tram, bzw. Herrn Wolfgang Besenhart, ersetzt. Ohne Absprache Unfrei eingesandte Rücksendungen werden nicht angenommen.


9.6 Soweit sich aus vorstehenden Regelungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Käufers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen, insbesondere wird keine Haftung für Schäden übernommen, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere wird weder für entgangenen Gewinn, noch für sonstige Vermögensschäden des Käufers / Bestellers gehaftet.


9.7 Die Kataloge und Preislisten des Verkäufers und die darin enthaltenen Beschreibungen und deren Preisangaben wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Für eventuelle Druck- und Eingabefehler, technische Änderungen an den Waren oder für die anhaltende Lieferfähigkeit aller Waren der Kataloglaufzeit wird keine Haftung übernommen.



 

§10 Widerrufsrecht

Widerrufsbelehrung

1. Widerrufsrecht
Als Verbraucher haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie, oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen hat. Der Widerruf ist in Textform per Brief oder E-Mail zu richten an:
N-tram, Wolfgang Besenhart,
Hausnummer 45, D-83256 Frauenchiemsee
E-Mail: info@n-tram.de
Die einfache Verweigerung der Annahme einer Sendung reicht nicht. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.



2. Folgen des Widerrufs

Wenn Sie einen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle, diesen Vertrag betreffenden Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.



3. Besondere Hinweise 
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. Das Widerrufsrecht besteht auch nicht bei Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder bei Software, sofern die gelieferten Datenträger von Kunden entsiegelt worden sind.

Ende der Widerrufsbelehrung




§11 Daten



Kundendaten

Der Auftragsgebende hat Kenntnis davon, daß der Auftragsausführende (N-tram, bzw. Herrn Wolfgang Besenhart) die zur Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten zur Person speichert und ist damit einverstanden. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt nicht. Eine gesonderte Benachrichtigung über die Speicherung personenbezogener Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes erfolgt somit nicht.



 

§12 Gerichtstand



12.1 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen -tram, bzw. Herrn Wolfgang Besenhart, und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 


12.2 Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird, soweit dies gesetzlich zulässig ist, der Sitz von N-tram, bzw. Herrn Wolfgang Besenhart, (83256 Frauenchiemsee 45, Amtsgericht Rosenheim) vereinbart. N-tram, bzw. Herrn Wolfgang Besenhart, ist jedoch auch berechtigt, den Käufer / Besteller an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. 


12.3 Der Gerichtsstand gilt ferner als vereinbart, wenn die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat oder nach Vertragsabschluß ins Ausland verlegt.



12.4 Möglichkeit der außergerichtlichen Schlichtung:
Die EU-Kommission stellt eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Schlichtung (OS-Plattform) für Verbraucherangelegenheiten im Online-Handel bereit. Diese Plattform erreichen Sie im Internet unter dem Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/

 

§13 Schlußbestimmungen



Sollten einige der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so treten an die Stelle der unwirksamen Bedingungen solche Regelungen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung beidseitiger Interessen am nächsten kommt. Die anderen Bestimmungen werden durch die Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Klauseln nicht berührt.



Frauenchiemsee, im September 2014





 

Copyrights © aller Zeichnungen und Abbildungen liegen, soweit nicht anders vermerkt, bei -tram, bzw. Herrn Wolfgang Besenhart und unterliegen dem Urheberrecht. Einer Verwendung wird zugestimmt, solange die Abbildungen für eigene, private Zwecke verwendet werden. Darüber hinausgehende Verwendungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von N-tram, bzw. Herrn Wolfgang Besenhart,.